Samstag, 05. Januar 2013

Wo sich Winderräder im Landkreis Amberg-Sulzbach drehen sollen


Windenergiepläne in der Planungsregion Oberpfalz-Nord, steigende Strompreise und Regionalisierung der Energieversorgung waren die beherrschenden Themen im CSU-Umweltarbeitskreis (AKU).

Wo im Landkreis nach den Vorgaben der Regionalplanung Windenergieanlagen (WEA) aufgestellt werden können, zeigte Vorstandsmitglied und Architekt Hans Braun anhand von allerlei Kreisen, Linien und Legenden durchzogenen Karten. Die Planung mit den dazugehörigen Erläuterungen können unter der Internetadresse www.regierung.oberpfalz.bayern.de herunterladen geladen werden.

2013 soll vom Planungsausschuss des Regionalverbandes Oberpfalz-Nord die 22. Änderung des Regionalplanes beschlossen werden. Nach dem vorliegenden Planungsentwurf seien für den Raum Amberg und Amberg-Sulzbach 25 Vorrang- und 46 Vorbehaltsflächen für WEA vorgesehen. Der größte Teil des Landkreisgebietes und des Gebietes der Stadt Amberg seien als Ausschlussflächen für WEA dargestellt.

Er plädiere dafür, so Braun, Windräder in Gruppen aufzustellen. Die vielen kleinen Flächen, 10 bis 20 ha, führten zu einer Beeinträchtigung ganzer Landschaftsbereiche. Auch die Umzingelung (Einkreisung) von Ortschaften mit Windkraftflächen seien für die Bevölkerung nicht hinnehmbar wie beispielsweise in den Gemeinden Hahnbach und Freihung. Braun betonte aber auch, dass für den Landkreis zur Erfüllung seiner Klimaschutzziele WEA laut Energieplan unverzichtbar sind. Wichtig für die Diskussion um die Windkraft sei auch noch, dass der Landkreis durch die neue Generation der Anlagen mit rund 140 Metern Höhe für die Windkraft attraktiv geworden ist.

Hinsichtlich der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung stellte Braun fest, dass die Informationen des Regionalverbandes zur Auslegung und Einsichtnahme des Planungsentwurfes mit einer möglichen schriftlichen Äußerung für jedermann die Bürger nicht erreicht hat. Er stellte auch die Frage in den Raum: „Wie viele WEA verträgt unser Landkreis?“ Seiner Meinung nach sollte sie in Abstimmung mit den Gemeinden unter Berücksichtigung ihrer eigenen städtebaulichen und landschaftsgestalterischen Planungskonzepten beantwortet werden.

Kreisrat Roland Strehl nutzte die Gelegenheit, Sinn und Zweck der Regionalplanung zu erläutern. In erster Linie soll eine willkürliche Verteilung der WEA in der Landschaft verhindert werden. Denn Windkrafträder seien privilegiert: Außerhalb der Ortschaften können sie nach den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen und vorgeschriebenen Abständen unter Berücksichtigung landesplanerischer Vorgaben überall aufgestellt werden. „Wenn man eine geordnete Struktur haben will, und das wollen wir, muss man Konzentrationsflächen in Abstimmung mit den gemeindlichen Planungsaktivitäten ausweisen“, stellte Bürgermeister Markus Dollacker fest.

Laut Arbeitskreisleiter Kreisrat Sebastian Schärl wurde im AKU  nicht nur diskutiert, wo die Standorte der WEA sein sollen, sondern auch weitere Themen wie die Regionalisierung der Energieversorgung angesprochen.

Betreiber der Anlagen? „Wäre es nicht sinnvoll, wenn Kommunen, regionale Energieversorger, regionale Banken und der Landkreis zusammen mit den Bürgern wegen der Sicherung der Wertschöpfung in der Region diese gemeinsam errichten würden“, fragte er in die Runde. Welche Organisationsform (Genossenschaften, GmbH) eignet sich? Schärl zufolge war der Ruf aus dem AKU nach einem konsequenten Vorgehen der Bundesregierung gegen den Anstieg der Energiepreise und nach einer Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) deutlich vernehmbar. Strompreis-Privilegien müssten künftig auf Unternehmen beschränkt sein, die im globalen Wettbewerb stehen, forderte der AKU.

Zur Stromkostendebatte hätten aktuelle Studien belegt, dass die wesentlichen Kostensteigerungen im Energiesektor nicht den Erneuerbaren zugeordnet werden könnten. Nach Berechnungen der Agentur für Erneuerbare Energien machen die Preissteigerungen für Kraftstoffe und Heizöl den Löwenanteil steigender Energiekosten bei Privathaushalten seit 2010 aus.

Im Interesse einer Regionalisierung der Energieversorgung soll im EEG ein finanzieller Anreiz für regenerative Verbundkraftwerke geschaffen werden, bei denen Erneuerbare Energien mit Energiespeichern und moderner Informations- und Haustechnik zusammengeschaltet werden, um die Erzeugung regelbar zu machen.


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