Montag, 04. November 2013

CSU begrüßt moderate Kostenentwicklung in der Jugendhilfe


Von: Dr. Thomas Grädler

Solidarität von Bund und Land wäre aber wünschenswert

Amberg-Sulzbach. Der Jugendhilfehaushalt bildete das Schwerpunktthema der jüngsten Sitzung der CSU-Kreistagsfraktion. Wenngleich sich die Kostensteigerungen erfreulicherweise moderat entwickeln, monieren die Christsozialen erneut die fehlende Solidarität und Kostenbeteiligung von Bund und Land an den von der Jugendhilfe betroffenen Gemeinschaftsaufgaben.

„Mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 6.808.350 Euro werden die Kosten für den Jugendhilfehaushalt im Jahr 2014 nur 8.100 Euro über dem Zuschussbedarf für das Jahr 2013 liegen“, erläuterte Fraktionsvorsitzender Stefan Braun den aktuellen Haushaltsentwurf. Besonders erfreulich sei, dass die Ausgaben um 98.900 Euro auf 8.556.800 Euro sinken. Da jedoch auch die Einnahmen um 107.000 Euro auf 1.748.450 Euro zurückgehen, verbleibe ein in etwa gleichbleibender Zuschussbedarf wie im aktuellen Jahr 2013. „Statistisch bedeuten diese Zahlen, dass die Pro-Kopf-Ausgaben je Einwohner des Landeskreises bei 65,88 Euro liegen“, so Braun.

Besonders erfreut zeigten sich die Christsozialen über diese Zahlen, weil erstmals seit dem Jahr 2008 keine drastische jährliche Steigerung des Zuschussbedarfes im Bereich der Jugendhilfe zu verzeichnen ist. „Gleichwohl ist die Gesamtbelastung für den Kreishaushalt angesichts dieser Millionenbeträge aber immer noch enorm“, betonte auch CSU-Kreisrat und Bürgermeisterkandidat Roland Strehl. Große Handlungs- und Gestaltungsspielräume gebe es angesichts der gesetzlichen Vorgaben leider kaum.

Vor diesem Hintergrund wiederholte auch Landrat Richard Reisinger die bestehende Forderung der CSU-Kreisräte, dass die Kommunen mit dieser finanziellen Belastung nicht alleine gelassen werden dürfen. „Eine Kostenteilung für diese Gemeinschaftsaufgaben zwischen Bund, Land und Kommunen zu je einem Drittel halten wir für eine sachgerechte Lösung“, erläuterte Reisinger ein mögliches Kostenteilungskonzept. Schließlich handele es sich bei der Jugendhilfe nicht um originäre kommunale Aufgaben, so dass sich Bund und Land auch bei der Kostenbeteiligung solidarisch zeigen sollten, so Reisinger.


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