Freitag, 11. September 2009

Handlungsfreiheit der Kommunen bewahren


CSU-Kreistagsfraktion bewertet Änderungsvorschläge im Regionalplan kritisch

Kümmersbruck. Äußerst skeptisch bewerten die Mitglieder der CSU-Kreistagsfraktion die 21. Regionalplanänderung, wie sie in der jüngsten Sitzung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz zum Thema "Freiraumsicherung" andiskutiert worden ist.

"Hinter diesem für viele Bürger eher unbekannten Begriff verbirgt sich die Ausweisung von regionalen Landschaftsräumen als Erhohlungsgebiete", erläuterte Fraktionsvorsitzender Stefan Braun den Hintergrund. Während hierfür in der bisherigen Fassung des Regionalplans bereits verschiedene Flächen des Landkreises vorgesehen seien, sollen nach dem Änderungsvorschlag weitere Teile des Landkreises hinzukommen. "Wenn dieser Änderungsvorschlag so angenommen wird, wären ca. 80 % der Landkreisfläche als Erholungsgebiet festgelegt", so Braun. Gegen eine solche Ausweitung der Erholungsgebiete habe die CSU-Kreistagsfraktion auch gar nichts einzuwenden. Zu weitgehend sei jedoch die Definition der "Ziele der Raumordnung", als die die Erholungsgebiete nach der geplanten Änderung festgesetzt werden sollen.

Als problematisch erachten die CSU-Kreisräte hieran, dass nach dem Wortlaut des Änderungsvorschlags diese Gebiete "von störenden Nutzungen freigehalten werden" sollen und indem die Erholungsgebiete nunmehr als "Ziele der Raumordnung" fixiert würden, bleibe für die betroffenen Kommunen nach deren Definition im Regionalplan nunmehr keine Möglichkeit mehr, eigene Abwägungen bei der Realisierung von Projekten, beispielsweise solchen der Infrastruktur, vorzunehmen, erklärte Braun. Damit könnten die Planung und der Bau von Straßen künftig vor große Probleme gestellt werden, wenn ein solches Vorhaben in die betroffenen Flächen fällt. Nach dem bisherigen Stand des Regionalplans, bei dem ebenfalls in begrüßenswerter Weise Erholungsgebiete ausgewiesen sind, bliebe es nach wie vor den Kommunen überlassen, die Abwägungen zwischen den Zielen und der Funktion der Erholungsgebiete einerseits und der Bedeutung und der Notwendigkeit von Infrastrukturmaßnahmen andererseits vorzunehmen.

Auch Landrat Richard Reisinger stellte sich auf die Seite der Kommunen: "Für unsere Gemeinden sollte nach wie vor die Möglichkeit gegeben sein, vor Ort zu entscheiden und abzuwägen, wo schützenswerte Naturgüter vorhanden sind und wo möglicherweise die Realisierung eines wichtigen Projekts Vorrang haben sollte. Insoweit sollte in die Handlungsautarkie der Gemienden in diesem Bereich nicht durch den Regionalplan eingegriffen werden."

"Die geplante Änderung des Regionalplans verhindert die Planungshoheit der Kommunen, so dass diese künftig bei einzelnen Baumaßnahmen auf die Gunst der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz angewiesen wären", stellt Braun im Namen der Fraktion klar. "Die Annahme des Änderungsvorschlages käme letztlich einer Aushebelung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gleich." Deshalb werde sich die CSU-Kreistagsfraktion im Anhörungsverfahren gegen die zu weitgehende Änderung aussprechen.


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